Roland Hirth

Ihr Gründercoach für Existenzgründungen aus der Praxis

Neu - Startimpuls AVGS - Gründercoaching

Bis zu 120 Stunden kostenfreies Coaching  (für Arbeitslose)     

Der Start in eine Selbstständigkeit wirft am Anfang oft viele Fragen auf. Um diese Fragen klären zu können, stehen Existenzgründern deutschlandweit zugelassene AVGS-Maßnahmen zur Verfügung. Über sogenannte AVGS - Gutscheine von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter kann sich der Gründungswillige beraten lassen, ohne selbst zur Kasse gebeten zu werden. Zur optimalen Vorbereitung auf die Selbstständigkeit werden die folgenden Themenkomplexe innerhalb dieser Maßnahme angeboten:

>  Übernahme/Franchise                               >  Unternehmensführung

>  Unternehmereignung                                 >  Wirtschaftlichskeitbetrachtung

>  Buchführung & Steuern                              >  Finanzierung & Fördermittel

>  Personal & Organisation                            >  Wettbewerbs- & Marktbetrachtung

>  Marketing & Kundengewinnung              >  Erstellung & Weiterentwicklung

>  private & betriebliche Absicherung             des Businessplans

Beratungsförderung über das RKW Hessen

Die professionelle Vörgründungsberatung  - bis zu 2.100 € für Sie!

Für Existenzgründer/innen kann die Beratung über das RKW Hessen mit Fördermitteln des Landes Hessen und der EU bezuschusst werden. Diese Förderung macht qualifizierte Beratung besonders erschwinglich.

So können sich potentielle Gründer vor der Gründung bis zu 5 Beratungstage mit bis zu 2.100 € Zuschuss vom Land Hessen und dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung EFRE fördern lassen.

 Das Programm im Überblick

 Bis zu 2.100 € Zuschuss ( 66%) für bis zu 5 Tage Beratung durch erfahrenen Berater

  • Konzeptertellung, Marktanalysen, Stärken- Schwächenanalyse
  • Marketingplanung und Vertriebscoaching
  • Am Ende steht ein Businessplan, der zeigt, ob Ihr Konzept tragfähig ist
  • Vorbereitung und Begleitung bei Bankterminen
  • Beantragung über die RKW-Hessen oder Koopertionspartner 

Kleine und mittlere Unternehmen können von der Beratungsförderung durch die BAFA profitieren - und das mit Unterstützung des RKW Hessen durch eine schnelle Abwicklung der Formalitäten.

IHK Vorgründungs- & Nachfolgecoaching Bayern

Das bayrische Förderprogramm der IHK - bis zu 5.600 € für Sie!

Die bayerischen Industrie- und Handelskammern bieten mit Unterstützung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie und des Europäischen Sozialfonds ein besonderes Beratungsprogramm für angehende Existenzgründer und Betriebsübernehmer in Bayern an. Bis zu 70 % der anfallenden Beratungskosten können im Coaching-Programm übernommen werden.

Das Programm im Überblick

Bis zu 70% Zuschuss des Nettoberatungshonorars (max. 560 € je Beratertag)

  • Es können maximal 10 Tagewerke beantragt werden
  • Konzeptertellung, Marktanalysen, Stärken- / Schwächenanalyse
  • Marketingplanung und Vertriebscoaching
  • Am Ende steht ein Businessplan, der zeigt, ob Ihr Konzept tragfähig ist
  • Vorbereitung und Begleitung bei Bankterminen
  • Beantragung über die Ansprechpartner der ansässigenn IHK-Niederlassung

Ich berate Sie gerne zu den unterschiedlichen Beratungs-Förderprogrammen und Beantragungsformalitäten. 

BAFA Beratungsprogramme

Zwei neue Module ab 1.1.2016

1. Für Jungunternehmen (Unternehmen bis 2 Jahre nach Gründung):  

  • Allgemeine Beratungen und Spezielle Beratungen
  • maximale Bemessungsgrundlage pro Beratungsart: 4.000 Euro
  • Fördersatz 50%, alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg) einschließlich Berlin und Region Leipzig
  • Förderhöchstsatz: 2.000 €

Zweck: Unterstützung beim Aufbau, der nachhaltigen Führung und Sicherung des Jungunternehmens

2. Für Bestandsunternehmen (Unternehmen ab dem 3. Jahr nach der Gründung):  

  • Allgemeine Beratungen und Spezielle Beratungen
  • maximale Bemessungsgrundlage pro Beratungsart: 3.000 €
  • Fördersatz 50%, alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg) einschließlich Berlin und Region Leipzig
  • die maximale Dauer pro Beratungsart für Bestandsunternehmen umfasst fünf Tage, wobei die Tage nicht aufeinanderfolgen müssen
  • Förderhöchstsatz: 1.500 €

Zweck: Ergänzung und Vertiefung des Unternehmerpotenzials und der Handlungskompetenz.

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