AVGS - Gründercoaching - AZAV zertifiziert
Bis zu 100 Stunden kostenfreies Coaching (für Arbeitslose)
Der Start in eine Selbstständigkeit wirft am Anfang oft viele Fragen auf. Um diese Fragen klären zu können, stehen Existenzgründern deutschlandweit zugelassene AVGS-Maßnahmen zur Verfügung. Über sogenannte AVGS - Gutscheine von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter kann sich der Gründungswillige beraten lassen, ohne selbst zur Kasse gebeten zu werden. Zur optimalen Vorbereitung auf die Selbstständigkeit werden die folgenden Themenkomplexe innerhalb dieser Maßnahme angeboten:
- Übernahme/Franchise - Unternehmensführung
- Unternehmereignung - Wirtschaftlichskeitbetrachtung
- Buchführung & Steuern - Finanzierung & Fördermittel
- Personal & Organisation - Wettbewerbs- & Marktbetrachtung
- Marketing & Kundengewinnung - Erstellung & Weiterentwicklung
- Private & Betriebliche Absicherung des Businessplans
Beratungsförderung über das RKW Hessen - neu ab 2024
Die professionelle Vorgründungsberatung - bis zu 8.100 € Förderung für Sie!
Für Existenzgründer/innen kann die Beratung über das RKW Hessen mit Fördermitteln des Landes Hessen und der EU bezuschusst werden. Diese Förderung macht qualifizierte Beratung besonders erschwinglich.
So können sich potentielle Gründer vor der Gründung bis zu 15 Beratungstage mit bis zu 8.100 € Zuschuss vom Land Hessen und dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung EFRE fördern lassen.
Das Honorar für einen Tag Gründungsberatung beträgt aktuell 720,- Euro (zzgl. USt.) und liegt damit bewusst unterhalb der marktüblichen Honorarsätze. Von diesem Betrag können über das RKW Hessen durch das Hessische Wirtschaftsministerium je Beratungstag 540,- Euro (max. 75 Prozent) gefördert werden.
Das Programm im Überblick
Konkret bedeutet das:
5 Tage Gründungsberatung kosten statt 3.600,- Euro nur noch 900,- Euro.
Dazu kommt die Umsatzsteuer auf den Gesamtbetrag, die nicht gefördert werden kann. Die USt. von 19 Prozent auf den Betrag von 3.600,- Euro beläuft sich auf 684,- Euro.
Darüber hinaus fallen keine sonst üblichen zusätzlichen Kosten, z.B. für Reisespesen der/des Expertin/Experten, an.
Eine Beratung kann im Bedarfsfall auch weniger als fünf Tage oder mehr als fünf Tage, bis max. 15 Tage, umfassen. Das hängt von Ihrem persönlichen Unterstützungsbedarf ab.
Kleine und mittlere Unternehmen können von der Beratungsförderung durch die BAFA profitieren - und das mit Unterstützung des RKW Hessen durch eine schnelle Abwicklung der Formalitäten.
IHK Vorgründungs- & Nachfolgecoaching Bayern
Das bayrische Förderprogramm der IHK - bis zu 5.600 € für Sie!
Die bayerischen Industrie- und Handelskammern bieten mit Unterstützung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie und des Europäischen Sozialfonds ein besonderes Beratungsprogramm für angehende Existenzgründer und Betriebsübernehmer in Bayern an. Bis zu 70 % der anfallenden Beratungskosten können im Coaching-Programm übernommen werden.
Das Programm im Überblick
Bis zu 70% Zuschuss des Nettoberatungshonorars (max. 560 € je Beratertag)
- Es können maximal 10 Tagewerke beantragt werden
- Konzeptertellung, Marktanalysen, Stärken- / Schwächenanalyse
- Marketingplanung und Vertriebscoaching
- Am Ende steht ein Businessplan, der zeigt, ob Ihr Konzept tragfähig ist
- Vorbereitung und Begleitung bei Bankterminen
- Beantragung über die Ansprechpartner der ansässigenn IHK-Niederlassung
Ich berate Sie gerne zu den unterschiedlichen Beratungs-Förderprogrammen und Beantragungsformalitäten.
BAFA Beratungsprogramme
Zwei neue Module ab 1.1.2016
1. Für Jungunternehmen (Unternehmen bis 2 Jahre nach Gründung):
- Allgemeine Beratungen und Spezielle Beratungen
- maximale Bemessungsgrundlage pro Beratungsart: 4.000 Euro
- Fördersatz 50%, alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg) einschließlich Berlin und Region Leipzig
- Förderhöchstsatz: 2.000 €
Zweck: Unterstützung beim Aufbau, der nachhaltigen Führung und Sicherung des Jungunternehmens
2. Für Bestandsunternehmen (Unternehmen ab dem 3. Jahr nach der Gründung):
- Allgemeine Beratungen und Spezielle Beratungen
- maximale Bemessungsgrundlage pro Beratungsart: 3.000 €
- Fördersatz 50%, alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg) einschließlich Berlin und Region Leipzig
- die maximale Dauer pro Beratungsart für Bestandsunternehmen umfasst fünf Tage, wobei die Tage nicht aufeinanderfolgen müssen
- Förderhöchstsatz: 1.500 €
Zweck: Ergänzung und Vertiefung des Unternehmerpotenzials und der Handlungskompetenz.